Damit Sie sich auf die vom Gesetzgeber gewährte Fristverängerung für die Einführung der Kassensicherungsverordnung berufen können,
müssen Sie bis zum 30.09.2020 alles in die Wege geleitet haben.
Diese Frist endet in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Sachsen sogar schon am Montag, den 31.08.2020!
Konkret bedeutet das, dass Sie als Händler die von Ihnen benötigten TSE gekauft und uns mit der Einrichtung der Kassenrichtlinie beauftragt haben müssen.
Damit wir Ihnen die entsprechende Bescheinigung ausstellen können,
muss folgendes erfolgt sein:
1.) Ihre Rückmeldung unseres Fragebogens an uns
2.) Annahme unseres Angebotes für die Installation und Einrichtung
(Kunden mit gültigem Softwarepflegevertrag bekommen die Updates + Fiskalschnittstelle kostenfrei!)
3.) Kauf der benötigten TSE (z.B. über das Bestellformular von EFSTA)
Für den Fall, dass Sie unseren Fragebogen nicht mehr haben sollten,
können Sie sich diesen gerne über folgenden Link noch einmal runterladen:
Sollten Sie Fragen zur Kassensicherungsverordnung haben,
können wir Ihnen eine aktuelle FAQ zur Verfügung stellen.
Bitte melden Sie sich dazu über unser Kontakt-Formular bei uns: Kontakt Support
Darüber hinaus bieten wir Ihnen an, sich bei uns zu dem Online-Seminar anzumelden.
Die Anmeldung erreichen Sie über folgenden Link:
Anmeldung zum Online-Seminar "Kassensicherungsverordnung Deutschland"
Das Seminar ist für Kunden mit gültigem Softwarepflegevertrag kostenlos!
Wir freuen uns auf das Seminar und Ihre Teilnahme!